Der Bundesrat hat in der heutigen Pressekonferenz umfassende Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus kommuniziert. Es handelt sich dabei vornehmlich um finanzielle Mittel zur Finanzierung von Kurzarbeit, darüber hinaus jedoch auch für Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Zudem werden Anträge auf Kurzarbeit innerhalb von einem Tag bearbeitet. Die übliche Wartezeit von 10 Tagen wurde damit massiv verkürzt.
Was ist Kurzarbeit und wie kann diese beantragt werden?
Durch die vorübergehende Reduktion von Arbeitszeiten bzw. der Einstellung des Betriebes können mittels Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten werden. Es handelt sich um ein Instrument der Arbeitslosenversicherung.
Kurzarbeit anmelden
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss geplante Kurzarbeit beim Kanton schriftlich voranmelden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen selber nichts unternehmen. Anschliessend prüft der Kanton, ob die Kurzarbeit rechtmässig ist und ob dadurch tatsächlich Arbeitsplätze erhalten werden können.
Einverständnis der Mitarbeitenden
Arbeitnehmende müssen ihre schriftliche Zustimmung für die Kurzarbeit geben. Sie haben das Recht, die Kurzarbeit abzulehnen.
Kurzarbeitsentschädigung
Die Arbeitnehmer erhalten für den Verdienstausfall infolge der Kurzarbeit 80% des wegfallenden Lohnes. Lernende, Temporärarbeitende und Personen in befristeter Anstellung sind von der Kurzarbeit nicht betroffen.
Kündigungen möglich
Während der Kurzarbeitsphase können Arbeitnehmende und Arbeitgebende unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit kündigen. Während der Kündigungsfrist müssen die Arbeitgebenden den Mitarbeitenden den vollen Lohn auszahlen, ungeachtet, ob diese voll beschäftigt werden können oder nicht.
Benötigst du Hilfe bei der Beantragung von Kurzarbeit? Gerne helfen wir dir rasch und unkompliziert weiter.
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