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Verrechnungssteuer-Rückforderung für Deutschland neu nur noch online möglich

Anträge zur Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen müssen für Erträge mit Fälligkeit ab 1. Januar 2020 zwingend online erfolgen. Die durch die Eidg. Steuerverwaltung ESTV zur Verfügung gestellte Applikation ersetzt das Formular 85.

Durch die Applikation verspricht die ESTV reduzierte Fehlerquellen beim Einreichen und eine beschleunigte Rückerstattung. Aus rechtlichen Gründen kann dennoch leider noch nicht ganz auf Papier verzichtet werden. Der Antrag ist durch den Antragsteller auszudrucken und durch das zuständige deutsche Finanzamt unterzeichnen zu lassen. Anschliessend ist der Antrag physisch per Post der ESTV zuzustellen. Bezüglich Fristen ist demnach noch immer das Eingangsdatum der ESTV massgebend.

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